Förderrichtlinie des KSB Spree-Neiße e. V.

1. Allgemeine Bestimmungen
Der KSB Spree-Neiße e.V. gewährt seinen Mitgliedsvereinen und seinen Kreisfachverbänden Fördermittel für die nachfolgend ausgeführten Einzelmaßnahmen. Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf die Gewährung von Fördermitteln besteht jedoch nicht. Vielmehr entscheidet der Vorstand des KSB über die vorliegenden Anträge nach pflichtgemäßem Ermessen und nach entsprechender Haushaltslage.

2. Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereine, die ihren Pflichten gegenüber dem KSB ordnungsgemäß nachgekommen sind. Die Mitgliedsvereine reichen ihre Anträge mit dem in dieser Richtlinie beigefügtem Formular in der Geschäftsstelle des KSB fristgemäß ein.

Termin für Kreis- oder Stadtmeisterschaften, Breiten-, Kinder- und Jugendsportfeste 4 Wochen vorher bzw. der 30.06. des jeweiligen Jahres.

Kreis- und Stadtmeisterschaften sind vom entsprechenden Fachverband zu bestätigen.

3. Bewilligungsverfahren
Der Vorstand des KSB prüft nach Eingang der Anträge deren Zweckmäßigkeit anhand der einzelnen Förderpunkte. Den Vereinen wird spätestens zwei Wochen vor Beginn einer Maßnahme eine Bewilligung oder Ablehnung zugesandt.

4. Verwendungsnachweisverfahren
Spätestens 4 Wochen nach Beendigung einer Maßnahme ist dem Vorstand des KSB der Verwendungsnachweis der Fördermittel anhand dieser Förderrichtlinie beigefügten Formular zu erbringen. Bei Nichteinhaltung dieses Termins erlischt automatisch der Anspruch auf die bereits bewilligten Fördermittel. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt grundsätzlich nach Beendigung einer Maßnahme bei Vorliegen des entsprechenden Verwendungsnachweises durch Überweisung auf das angegebene Vereinskonto.

Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen:

•  Formular Belegzusammenstellung

•  Originalrechnungen bzw. -Quittungen in Höhe der Förderung

•  Kopien der Rechnungen/Quittungen für den Eigenanteil

•  Überweisungsbelege (Kontoauszüge) für alle Rechnungen als Kopie

•  Sachbericht (eventuell mit Bildern)

Es werden keine Eigenbelege anerkannt!

5. Fördermaßnahmen
5.1. Kreismeisterschaften / Stadtmeisterschaften


Art der Förderung: Zuschussfinanzierung

Höhe der Förderung: max. 50 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, jedoch max. 200,00 € je Veranstaltung.

Förderungsfähige Ausgaben:

•  Mietkosten für Sportanlagen

•  Kosten für medizinische Absicherung der Veranstaltung

•  Kampf- bzw. Schiedsrichterkosten

•  Kosten für Urkunden, Pokale, Medaillen

Nicht förderfähig sind Ausgaben für Verpflegung, Übernachtung und Reisekosten aller Art.

Eigenbelege werden nicht anerkannt .

5.2. Reisekosten Kreisauswahlmannschaften für Teilnahme an Landesendkämpfen


Art der Förderung: Zuschussfinanzierung

Höhe der Förderung: Wird jeweils vom Vorstand entschieden

Max. 50 % der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch max. 200,00 €

Förderungsfähige Ausgaben:

•  Mietkosten für Sportanlagen

•  Kosten für medizinische Absicherung der Veranstaltung

•  Kampf- bzw. Schiedsrichterkosten

•  Kosten für Urkunden, Pokale, Medaillen

Nicht förderfähig sind Ausgaben für Verpflegung, Übernachtung und Reisekosten aller Art.

Eigenbelege werden nicht anerkannt .