Aufnahme in den KSB

Mitgliedschaft

Diese Ordnung regelt satzungsgemäß nach § 5 die Aufnahmebedingungen und das Aufnahmeverfahren in den Kreissportbund Spree Neiße e.V..

Mitglieder im Kreissportbund Spree Neiße e.V. sind Vereine/Verbände, die sich in die Gründungsurkunde des KSB am 11. März 1994 eingetragen haben, sowie diejenigen Vereine/Verbände, die ihre Mitgliedschaft zum Kreissportbund schriftlich bekunden.

Aufnahme

Der Antrag auf Aufnahme in den KSB ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Beizufügen sind:

  • Nachweis der Rechtsfähigkeit (Vereinsregisterauszug) oder Vorlage des Antrages auf Eintragung in das Vereinsregister
  • Nachweis oder vorläufiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid vom Finanzamt, 1. und 2. Seite) bzw. Vorlage des Antrages auf Gemeinnützigkeit an das Finanzamt
  • Name und Anschrift der Vorstandsmitglieder
  • Satzung des Vereins
  • Protokoll der Gründungsversammlung, unterschrieben vom Versammlungsleiter und Protokollführer
  • rechtsverbindliche Erklärung über die Anerkennung der Satzung und der Ordnungen des KSB

Zu den beigebrachten Unterlagen sind eingetretene Veränderungen durch die Mitglieder unverzüglich mitzuteilen. Kreisfachverbände haben außer den angegebenen Nachweisen bei Aufnahmebeantragung ein Verzeichnis mit Anschriften der Mitgliedsvereine/-abteilungen beizubringen.

Über die Aufnahme erfolgt eine offizielle Mitteilung des Vorstandes des Kreissportbundes.

hier finden Sie den Aufnahmeantrag des Kreissportbund Spree Neiße e.V. >>>