Förderung LSB

Ziele der Sportförderung

(1) Durch die Sportförderung sollen die Möglichkeiten und Angebote zur Sportausübung gesichert, verbessert und erweitert, die Sportentwicklung unterstützt und das Ehrenamt im Sport gestärkt werden.

(2) Die Sportförderung soll so gestaltet werden, daß eine freie und eigenverantwortliche Sportausübung gewährleistet wird. Dabei sind die breiten- und spitzensportorientierten sowie schul- und hochschulsportorientierten Anforderungen ausgewogen und bedarfsgerecht zu berücksichtigen. Insbesondere soll die Sportförderung auf die Belange von Kindern und Jugendlichen, älteren Mitbürgern und Menschen mit Behinderungen abgestimmt sein.

Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg, (Sportförderungsgesetz- SportFGBbg)

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