15 Millionen Euro für Brandenburgs Sportstätten

07.03.2016

Mit 15 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung bis 2019 den Bau oder die Sanierung von vereinseigenen oder gepachteten Freizeit- und Sportanlagen in Brandenburgs Kommunen, die sich außerhalb der Fördergebietskulisse „Ländlicher Raum 2014-2020“ (LEADER-Richtlinie, Goldener Plan Brandenburg) befinden. Damit richtet sich das Programm an Vereine im städtischen bzw. berlinnahen Raum. Bis 2019 stehen jährlich etwa 3,75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden in Form von Zuschüssen (75% Landesförderung / 25% Eigenmittel) eingesetzt.

Die Anträge von Vereinen werden über den Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) bewilligt. Vereine müssen ihre Voranträge allerdings zunächst an den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund richten. Dieser erstellt anschließend eine Prioritätenliste, aus der der LSB die Förderprojekte auswählt. Geplant sind insgesamt zwei Förderetappen.

Ausführliche Verfahrensregelung der Förderung

KIP-Rahmenrichtlinie

Fördergebietskulisse (helle Gebiete sind förderfähig)

KIP-Antrag (ausfüllbar)
KIP-Antrag

Verwendungsnachweis (ausfüllbar)
Verwendungsnachweis

Belegliste für Verwendungsnachweis (ausfüllbar)
Belegliste für Verwendungsnachweis (ausfüllbar)
Belegliste für Verwendungsnachweis

„Goldener Plan Brandenburg“: Start des Interessen Bekundungsverfahrens

10.10.2014

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

wir geben hiermit den Startschuss zum Interessenbekundungsverfahren für den „Goldenen Plan Brandenburg“.

Wie bereits veröffentlicht, werden Investitionen für den Umbau und die Sanierung von Gebäuden von Breitensportvereinen auf dem Lande unterstützt. Mit Fördermitteln der ländlichen Entwicklung aus dem EU-Agrarfonds ELER (Europäischer Fonds zur Entwicklung ländlicher Räume) sollen in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 investive Maßnahmen an Sportstätten als kommunikative Zentren der Regionen sowie als Zentren der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt werden.

Die Förderung erfolgt nach einer zwischen den Kreis- und Stadtsportbünden, dem Landessportbund, dem Sportministerium und dem Agrarministerium abgestimmten Projektliste. Wir gehen davon aus, dass pro Landkreis nicht mehr als sechs Vorhaben unterstützt werden können.

Die Sportvereine können ab sofort ihr Interesse an einer Förderung für ein konkretes Vorhaben mit dem anliegenden Formblatt „Interessenbekundung“ bei ihren Stadt- und Kreissportbünden bekunden. Es erfolgt ein „Neustart“, bisherige Anfragen und Anträge bei uns und den Ministerien zum „Goldenen Plan Brandenburg“ können leider nicht automatisch berücksichtigt werden, hier ist das Interesse bitte erneut und verfahrensgemäß zu bekunden.

Eine Realisierung der Maßnahmen und Auszahlung von Fördermitteln kann nach Bewilligung der Einzelmaßnahmen ab 2015 erfolgen. Die Förderrichtlinie und das Antragsverfahren werden zurzeit abgestimmt und erstellt. Die Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum Brandenburgs kann Ihnen erst nach Bestätigung des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014-2020 (EPLR) durch die EU mitgeteilt werden. Erste wichtige Informationen zum aktuellen Förderprogramm erhalten sie anliegend, hier sind auch die Ansprechpartner beim LSB, den Ministerien und dem Landesamt aufgeführt, die Ihre Fragen gerne beantworten.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Umsetzung des „Goldenen Plan Brandenburg“.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Gerlach

Hauptgeschäftsführer Landessportbund Brandenburg e.V.

Downloads:

Ansprechpartner:

Jens Wunderlich
Tel.: (03 31) 9 71 98 45
E-Mail: wunderlich@lsb-brandenburg.de