Vertrag zur Vereinsförderung des LSB ab sofort online verfügbar

24.08.2023

Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Bürokratieabbau und kurzer Wege: Die Verträge zur Vereinsförderung 2023 sind ab sofort für jeden förderfähigen Antragsteller online über das Vereinsportal „Verminext“ abrufbar. Anders als bisher, müssen die Verantwortlichen der Vereine nicht auf den landesweiten Postversand der Verträge warten, sondern können zeitnah und von überall selbst auf die Verträge zurückgreifen, sie ausdrucken und unterschrieben zurücksenden.

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, die dazugehörigen Verwendungsnachweise bereits während der laufenden Maßnahmen online im Portal „Verminext“ zu erfassen und fortlaufend zu ergänzen bzw., falls notwendig, zu ändern. Sobald die Maßnahme abgeschlossen und der Verwendungsnachweis vollständig erfasst ist, kann die Schlusserklärung ausgedruckt und an den LSB versandt werden.

Zuspruch für die Kita-Olympiaden-Serie wächst weiter

01.07.2023

Spree-Neiße Nachwuchssport boomt: Nachdem bereits die Mitgliedszahlen im Kinder- und Jugendbereich des Kreissportbund Spree Neiße (KSB) 2023 im Vergleich zum Vorjahr spürbar angestiegen sind, kann der KSB nun auch bei seine Kita-Olympiaden Serie für die Vorschulkinder im Landkreis Spree – Neiße erneut wachsende Zahlen vermelden. Insgesamt 512 Mädchen und Jungen aus 50 Kindereinrichtungen haben in den vergangenen Monaten an einer der 6 regionalen Kita -Olympiaden im Landkreis teilgenommen.

Dort konnten sie sich in ihnen zumeist schon bekannten Sportübungen ausprobieren und ihre Sportlichkeit unter Beweis stellen.

Schon zum Serienauftakt 2023 am 11. März in Forst wusste die Kita-Olympiade, die vor Ort jeweils vom Kreissportbund Spree-Neiße e.V. gemeinsam mit ansässigen regionalen Partnern organisiert, unterstützt und durchgeführt wird, zu begeistern. 68 Vorschulkinder aus Forst und Umgebung konnten sich in 6 verschiedene Sportübungen vergleichen.  

Die Kita-Olympiade-Serie machte zwischen Anfang März und Ende Juni Station in 6 Städten und Ämtern im Landkreis halt. Die meisten Vorschulkinder kamen mit 166 nach Spremberg.

Unterstützt wurde die Kita Olympiade Tour durch die Brandenburgische Sportjugend, die Volksbank Spree Neiße eG und durch den Deutschen Olympischen Sportbund mit seinem Projekt ReStart. 

Info. Die Kita-Olympiade „Immer in Bewegung mit Fritzi“ wird organisiert, um Sport und Bewegung im Alltag der Kinder zu fördern und die Öffentlichkeit auf das Thema Bewegung aufmerksam zu machen, für die Bedeutung von Bewegung zu sensibilisieren und neue Mitglieder für die Vereine zu gewinnen.

Informationsveranstaltung zur Sportförderung des Landkreis Spree-Neiße

08.02.2023

Der Kreissportbund Spree-Neiße e.V gemeinsam mit dem Landkreis Spree-Neiße informiert, über Inhalte der Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen zur Förderung des Sports im Landkreis Spree-Neiße (Sportförderung).

Interessierte Sportvereine können sich an folgenden Terminen informieren:

Dienstag, den 28.02.2023 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Sportförderung 2023 – Jetzt zur Beratung anmelden!

(Ort: Kreissportbund Spree-Neiße e.V., A. Puschkinplatz 1b, 03130 Spremberg)
oder
Dienstag, den 07.03.2023 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

(Ort: Landkreis Spree-Neiße, Richard-Wagner-Straße 37, 03149 Forst (Lausitz)

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine vorherige Anmeldung gebeten (per Telefon 03562/6981-94002 oder 03563/3459987, per E-Mail m.bonkass-schulverwaltungsamt@lkspn.de oder info@ksb-spree-neisse.de).

Gern können darüber hinaus weitere individuelle Termine vereinbart werden.

Restart-Kampagne: Zuschüsse des Bundes für Aktive und Vereine

06.02.2023

Vereine und Sportbegeisterte aufgepasst: Über den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) können ab sofort spezielle Förderungen beantragt werden, um die Auswirkungen der Corona-Krise im Sport endgültig zu überwinden. Unter der Überschrift „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ stellt das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat insgesamt 25 Millionen Euro für unterschiedliche Bereiche zur Verfügung. Mit dem Gesamtpaket soll die Stagnation durch die Corona-Pandemie für den Breitensport in Deutschland vermindert und möglichst vielen Interessierten der Zugang zum Sport erleichtert werden.

Interessant für Sportinteressierte dürfte dabei insbesondere das Fördermodul „Kostenlos (zurück) in den Verein – Sportvereinschecks“ sein. Unter dem langen Namen verbirgt sich eine recht einfache Maßnahme: es gibt Geld für den Eintritt in einen Sportverein. Sportbegeisterten Menschen wird so der Weg in einen Verein vereinfacht – und zwar mittels eines 40 Euro schweren sogenannten Sportvereinsschecks. Dieser kann von jedem Interessierten auf der DOSB-Website heruntergeladen und bei Eintritt in einen Verein, der Mitglied im Landessportbund Brandenburg ist, eingelöst werden. Die Vereine können die von Neumitgliedern ausgefüllten Sportvereinsschecks innerhalb von zehn Wochen beim DOSB einreichen. Insgesamt stehen zwischen dem 24. Januar und dem 31. August 2023 150.000 solcher Schecks zum Download zur Verfügung.

Mehr Informationen zu den Sportvereinsschecks gibt es hier.

Besonders attraktiv für Vereine dürfte indes auch ein anderes Modul der „Restart“-Kampagne sein – das Modul „Sporttage sind Feiertage“. Damit werden Sportvereine bzw. -verbände, die besondere Maßnahmen zur Gewinnung von Neumitgliedern planen, mit jeweils 1.000 Euro unterstützt. Dies können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch Kooperationen sein. Der entsprechende Förderantrag kann ab dem 26. Januar (und voraussichtlich bis zum 31. Juli 2023) über die digitale Antragsplattform des DOSB eingereicht werden – und zwar für Maßnahmen, die spätestens am 15. September 2023 enden.

Mehr Informationen zum Modul „Sporttage sind Feiertage“ gibt es hier.

Info:
Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen). Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden sowie Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.

Vereine und Sportbegeisterte aufgepasst: Über den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) können ab sofort spezielle Förderungen beantragt werden, um die Auswirkungen der Corona-Krise im Sport endgültig zu überwinden. Unter der Überschrift „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ stellt das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat insgesamt 25 Millionen Euro für unterschiedliche Bereiche zur Verfügung. Mit dem Gesamtpaket soll die Stagnation durch die Corona-Pandemie für den Breitensport in Deutschland vermindert und möglichst vielen Interessierten der Zugang zum Sport erleichtert werden.

Interessant für Sportinteressierte dürfte dabei insbesondere das Fördermodul „Kostenlos (zurück) in den Verein – Sportvereinschecks“ sein. Unter dem langen Namen verbirgt sich eine recht einfache Maßnahme: es gibt Geld für den Eintritt in einen Sportverein. Sportbegeisterten Menschen wird so der Weg in einen Verein vereinfacht – und zwar mittels eines 40 Euro schweren sogenannten Sportvereinsschecks. Dieser kann von jedem Interessierten auf der DOSB-Website heruntergeladen und bei Eintritt in einen Verein, der Mitglied im Landessportbund Brandenburg ist, eingelöst werden. Die Vereine können die von Neumitgliedern ausgefüllten Sportvereinsschecks innerhalb von zehn Wochen beim DOSB einreichen. Insgesamt stehen zwischen dem 24. Januar und dem 31. August 2023 150.000 solcher Schecks zum Download zur Verfügung.

Mehr Informationen zu den Sportvereinsschecks gibt es hier.

Besonders attraktiv für Vereine dürfte indes auch ein anderes Modul der „Restart“-Kampagne sein – das Modul „Sporttage sind Feiertage“. Damit werden Sportvereine bzw. -verbände, die besondere Maßnahmen zur Gewinnung von Neumitgliedern planen, mit jeweils 1.000 Euro unterstützt. Dies können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch Kooperationen sein. Der entsprechende Förderantrag kann ab dem 26. Januar (und voraussichtlich bis zum 31. Juli 2023) über die digitale Antragsplattform des DOSB eingereicht werden – und zwar für Maßnahmen, die spätestens am 15. September 2023 enden.

Mehr Informationen zum Modul „Sporttage sind Feiertage“ gibt es hier.

Info:
Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen). Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden sowie Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.

Vereine und Sportbegeisterte aufgepasst: Über den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) können ab sofort spezielle Förderungen beantragt werden, um die Auswirkungen der Corona-Krise im Sport endgültig zu überwinden. Unter der Überschrift „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ stellt das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat insgesamt 25 Millionen Euro für unterschiedliche Bereiche zur Verfügung. Mit dem Gesamtpaket soll die Stagnation durch die Corona-Pandemie für den Breitensport in Deutschland vermindert und möglichst vielen Interessierten der Zugang zum Sport erleichtert werden.

Interessant für Sportinteressierte dürfte dabei insbesondere das Fördermodul „Kostenlos (zurück) in den Verein – Sportvereinschecks“ sein. Unter dem langen Namen verbirgt sich eine recht einfache Maßnahme: es gibt Geld für den Eintritt in einen Sportverein. Sportbegeisterten Menschen wird so der Weg in einen Verein vereinfacht – und zwar mittels eines 40 Euro schweren sogenannten Sportvereinsschecks. Dieser kann von jedem Interessierten auf der DOSB-Website heruntergeladen und bei Eintritt in einen Verein, der Mitglied im Landessportbund Brandenburg ist, eingelöst werden. Die Vereine können die von Neumitgliedern ausgefüllten Sportvereinsschecks innerhalb von zehn Wochen beim DOSB einreichen. Insgesamt stehen zwischen dem 24. Januar und dem 31. August 2023 150.000 solcher Schecks zum Download zur Verfügung.

Mehr Informationen zu den Sportvereinsschecks gibt es hier.

Besonders attraktiv für Vereine dürfte indes auch ein anderes Modul der „Restart“-Kampagne sein – das Modul „Sporttage sind Feiertage“. Damit werden Sportvereine bzw. -verbände, die besondere Maßnahmen zur Gewinnung von Neumitgliedern planen, mit jeweils 1.000 Euro unterstützt. Dies können zum Beispiel Veranstaltungen oder auch Kooperationen sein. Der entsprechende Förderantrag kann ab dem 26. Januar (und voraussichtlich bis zum 31. Juli 2023) über die digitale Antragsplattform des DOSB eingereicht werden – und zwar für Maßnahmen, die spätestens am 15. September 2023 enden.

Mehr Informationen zum Modul „Sporttage sind Feiertage“ gibt es hier.

Info:
Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen). Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden sowie Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.

Foto: shutterstock/wavebreakmedia

Achtung: Projekt Sportverein und Kita jetzt über Verminext beantragen

16.01.2023

Ab sofort können Brandenburgs Sportvereine über das neue Online-Portal „Verminext“ Anträge für das Projekt Sportverein und Kita stellen – und zwar nur dort. Voraussetzung dafür ist der freigeschaltete Zugang zu Verminext durch die Mitgliederverwaltung des Landessportbundes, der allerdings bereits für die diesjährige Mitgliedermeldung notwendig ist. Ansonsten ist die Beantragung der Maßnahmen vergleichbar mit jener in den Jahren zuvor. Kleine Änderungen werden in diesem Hinweisblatt näher erläutert.

Die Genehmigung der Anträge und der Versand der Verträge erfolgt in diesem Jahr allerdings erst ab dem 01.02.2023 nach Abschluss der Prüfungen zu den Mitgliedermeldungen. In den folgenden Jahren wird dies dann wieder früher im Jahr passieren.

Weitere Informationen und Erläuterungen zur Antragstellung gibt es hier.

Sollten darüber hinaus Fragen auftauchen, stehen sowohl Julia Lorek per Mail (j.lorek@sportjugend-bb.de) oder Telefon (0331 – 58 567 291) sowie Sylvia Heuer per Mail (s.heuer@sportjugend bb.de) oder Telefon (0331 – 58 567 290) von der Brandenburgischen Sportjugend zur Verfügung.

Wir wünschen eine besinnliche Weihnachtszeit

23.12.2022

Wir möchten Allen für das entgegengebrachte Vertrauen im Jahr 2022 und für die sehr angenehme Zusammenarbeit und Euer Engagement für den Sport bedanken.

Wir wünschen Euch ein besinnliches Weihnachtsfest und einen schwungvollen Start in das Jahr 2022.

Bleibt gesund und wir freuen uns auf ein sportliches Jahr 2023 mit Euch.

Soforthilfe: Sportvereine dürfen sich über 8 Euro pro Mitglied freuen

05.12.2022

Das kommt genau zum richtigen Zeitpunkt: Das Land Brandenburg unterstützt den märkischen Sport mit einer zusätzlichen Soforthilfe von mehr als 2,76 Mio. Euro. Mit dem Geld sollen die noch immer spürbaren Auswirkungen der Corona-Krise im Sportland abgemildert werden. Die zusätzlichen Mittel, die das Land Brandenburg auf Antrag des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB) und nach vertrauensvollen Gesprächen mit dem LSB nun bewilligt hat, werden zeitnah, antragslos und damit vollkommen unbürokratisch ausgezahlt. Schon in den nächsten Tagen werden sich daher alle Mitgliedsvereine des LSB über Zahlungseingänge in Höhe von acht Euro pro Mitglied auf ihrem Konto freuen dürfen. Berechnungsrundlage dafür ist die Mitgliedermeldung 2022.

„Sportvereine beweisen für Brandenburg ein unersetzliches Engagement. Deshalb stellt das Land weitere rund 2,7 Millionen Euro für ihre ehrenamtliche Arbeit bereit. Das Sportland Brandenburg braucht aktive Vereine. Ich freue mich, dass wir dies schnell und unbürokratisch unterstützen können“, erklärt Sportministerin Britta Ernst die Sonderförderung, mit der das Land eindrucksvoll die enge Partnerschaft zwischen Politik, Gesellschaft und Sport unterstreicht.

Entsprechend zufrieden ist LSB-Präsident Wolfgang Neubert„Unsere Aktiven und Ehrenamtlichen in den mehr als 3.000 Sportvereinen haben in den vergangenen knapp drei Jahren alles gegeben, um dem Sport in der sehr schwierigen Pandemie-Zeit in Brandenburg weiter ein attraktives Zuhause zu bieten. Das hat viel Kraft, zahlreiche Zugeständnisse und auch fast alle finanziellen Reserven gekostet. Diese Sonderzahlung ist daher nicht nur mit einem Blick auf die Vereinskassen ein unglaublich wichtiges Signal. Es ist auch ein ungemein starkes Zeichen dafür, welchen Stellenwert unser Land und die Politik uns, dem Sport, zumisst. Ich danke allen an dieser Entscheidung beteiligten Personen im Namen des gesamten Sportlandes.“ Hier gelte der Dank neben allen Abgeordneten insbesondere auch Finanzministerin Katrin Lange und Sportministerin Britta Ernst, die damit die Initiativen der Vereine würdigen.

Bereits 2021 hatte das Land aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie eine Sonderzahlung für Sportvereine veranlasst. Damals waren knapp 1,4 Mio. Euro – ebenfalls auf Antrag des Landessportbundes – pauschal und antragslos als zusätzliche Mittel geflossen.

Für eine ordnungsgemäße Kassenführung können sich die Vereine hier die Zuwendungsbestätigung für die neue Soforthilfe herunterladen, die als Einbuchungsbeleg gilt.

Zuwendungsbestätigung für Vereine

Abmahnwelle wegen DSGVO-Verstoß: Überprüfen und (noch) nicht zahlen

09.11.2022

Eine Abmahnwelle rollt derzeit durch Deutschland, die auch Vereine und Verbände im Sportland nicht verschont. Ausgelöst wurde sie durch ein Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen 3 O 17493/20) zur Problematik um die rechtswidrige Verwendung von „Google-Fonts“. Doch diese unangenehme Welle muss nicht gleich zur kalten Dusche werden.

Ursächlich für die Welle sind zahlreiche Schreiben, die Seitenbetreiber aktuell erhalten und die mit dem immer gleichen Wortlaut die Nutzung von „Google-Webfonts“ monieren und unter Androhung insbesondere gerichtlicher Schritte eine Schadensersatzzahlung im zumeist unteren dreistelligen Bereich fordern. „Google-Fonts“ ist ein interaktives Verzeichnis von über 1.000 Schriftarten, das seit dem Jahr 2010 von Google zur Verfügung gestellt wird und von Webseitenbetreibern auf den eigenen Internetseiten kostenfrei eingebunden werden kann. Das Problem hierbei: In vielen Fällen ist „Google-Fonts“ dynamisch in die Seite eingebunden. Das heißt konkret, dass die Schriftart nicht geladen und von einem eigenen Speicherort lokal eingebunden ist. Vielmehr wird bei jedem Besuch der Webseite, um die Schriftart anzuzeigen, eine Verbindung zum Google-Server aufgebaut. Hierbei wird leider auch die IP-Adresse des Webseitenbesuchers an Google übertragen, was im Widerspruch mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) steht, da in der Übertragung der IP-Adresse des Besuchers eben eine Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt und eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung dafür in diesen Fällen nicht gegeben ist.

Umgangen werden kann dieses datenschutzrechtlich problematische Prozedere durch eine lokale Einbettung der „Google-Fonts“. Der Webseitenbetreiber kann nämlich eine Schriftart herunterladen und anschließend im eigenen lokalen Web wieder hochladen. Jedes Mal, wenn die Webseite aufgerufen wird, wird die Schriftart nicht von Google, sondern vom eigenen Speicherort geladen, weil sie lokal in die Internetseite eingebunden ist. Eine Abfrage der IP-Adresse des Nutzers ist damit nicht mehr notwendig.

Daher sollten alle Vereine und Verbände, die Webseiten betreiben, zeitnah überprüfen, ob ihre Webseite die „Google-Fonts“ lokal oder unter Weitergabe der IP-Adresse an Google einbindet. Für den Fall, dass eine lokale Einbindung nicht erfolgen kann, kann, ähnlich der Cookie-Bestätigung, eine Einwilligung bei Besuch der Webseite eingeholt werden.

Wen bereits eine Abmahnung erreicht hat, sollte zunächst überprüfen, ob die „Google-Fonts“ auf der Webseite verwendet und tatsächlich eine Verbindung zu Google hergestellt wird. Ist dies nicht der Fall, kann das Schreiben im Papierkorb landen und ignoriert werden.

Liegt keine lokale Einbindung vor, sollte diese schnellstmöglich umgestellt werden. Eine Zahlung auf die Aufforderung sollte aber trotzdem zunächst unterbleiben, da hierzu keine generelle Pflicht besteht und es auf Grund der derzeit in einer Vielzahl versandten Schreiben nicht danach aussieht, dass die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.

Und aufgepasst: Prinzipiell betrifft die benannte Problematik auch alle anderen US-Dienste, die Schriften dynamisch einbinden (z.B. Adobe Fonts, MyFonts etc.).

Mehr dazu gibt es hier. 

DOSB-Energie-Umfrage unterstreicht herausfordernde Lage der Sportvereine – Politik reagiert

08.11.2022

Der organisierte Sport in Deutschland trägt als größte Bürgerbewegung des Landes mit seinen rund 87.000 Sportvereinen in erheblichem Maße zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Gesundheit der Bevölkerung bei. Insbesondere nach zwei schwierigen, coronageprägten Jahren, kehren die Menschen wieder vermehrt in die Vereine zurück. Umso bedenklicher sind die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der 16 Landessportbünde (LSB) zur Lage der Vereine in der Energiekrise, an der sich bis zum 23. Oktober 5.696 Sportvereine aus allen Bundesländern beteiligt haben.

Die Umfrage, die vom Institut für Sportstättenentwicklung (ISE) durchgeführt wurde, zeigt, dass mehr als 40 Prozent der Vereine starke Auswirkungen durch die Energiekrise erwarten. Dazu gehören u.a. Einschränkungen des Trainingsbetriebs, Schließungen einzelner Abteilungen oder Mitgliederrückgänge. Rund sechs Prozent fürchten sogar eine akute Existenzbedrohung, also die Auflösung des Vereins. Zum Vergleich: Rückblickend auf die Corona-Pandemie gaben lediglich 26 Prozent der Vereine in der aktuellen Umfrage an, dass sie starken Auswirkungen ausgesetzt waren, knapp 2 Prozent gaben an, dass sie existenzbedroht gewesen seien.

DOSB-Präsident Thomas Weikert zeigt sich in Anbetracht dieser Ergebnisse besorgt um die Sportvereinslandschaft: „Die Sportvereine in Deutschland sind stark und haben nicht zuletzt während der Pandemie ein enormes Durchhaltevermögen bewiesen. Aber die Reserven sind so gut wie aufgebraucht und spätestens mit den zu erwartenden, deutlich erhöhten Abschlagszahlungen stehen insbesondere die vielen tausend Vereine mit eigenen Sportanlagen vor teilweise existenzbedrohenden finanziellen Belastungen.“

Um diesen zu entgehen, wird Energiesparen allein nicht reichen. Bereits Anfang September hatte der DOSB seine Mitglieder dazu aufgerufen, im Sport 20 Prozent Energie einzusparen und einen entsprechenden Stufenplan und Leitfaden erstellt. Die aktuellen Zahlen belegen jedoch, dass selbst beim Erreichen des gesteckten Ziels hohe Mehrbelastungen zu erwarten sind.

Darauf hat die Politik nun reagiert und die für Privathaushalte vorgesehene Gaspreisbremse auch ausdrücklich auf die Vereine ausgeweitet. Gleiches wird auch für die ebenfalls vorgesehene Strompreisbremse gelten. Außerdem sollen weitere Unterstützungsprogramme auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene hinzukommen.

„Die Unterstützung der Sportministerkonferenz in vielen Themenfeldern gibt dem Sport neue Energie. Insbesondere der Beschluss zur Energiekrise ist für unsere 87.000 Sportvereine an der Basis mit rund 27 Millionen Mitgliedschaften ein wertvolles Signal. Viele Länder haben signalisiert, dass sie die Maßnahmen des Bundes durch eigene Programme zum Schutz der Vereine ergänzen werden. Sport muss stattfinden können, um Menschen in schwierigen Zeiten zusammenzubringen und seine positiven Wirkungen entfalten zu können“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert.

Für viele Vereine sind die Auswirkungen der Energiekrise bereits jetzt zu spüren. So gab mehr als ein Viertel der befragten Vereine an, dass sie einen Mitgliederrückgang aufgrund der aktuellen Krise zu verzeichnen haben. In mehr als fünf Prozent der Fälle mussten bereits Sportstätten geschlossen werden.

Um anfallende Mehrkosten abzufangen, sähe sich mehr als ein Drittel der Vereine laut Umfrage gezwungen, ihre Mitgliedsbeiträge zu erhöhen, was den Mitgliederrückgang wohl weiter beschleunigen und den Zugang zum Sport insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen erschweren würde. Umso dringlicher sind nun finanzielle Hilfen, die sich mehr als 65% der befragten Vereine wünschen.

Wichtig und neu: Online-Portal Verminext ersetzt Verminet

02.11.2022

Der Landessportbund Brandenburg e.V. treibt die Digitalisierung und damit den Abbau zeitraubender Bürokratie voran – mit der Einführung seines neuen webbasierten Portals Verminext, das das bisherige Verminet zum 1. November ablöst. Über das neue Portal werden Vereine und Verbände künftig ihre jährliche Mitgliedermeldung an den LSB abgeben sowie ihre Vereinsdaten pflegen. Außerdem können sie mit Verminext in Zukunft sämtliche Prozesse der LSB-Förderungen abwickeln – von der Beantragung bis zur Auszahlung. In einem ersten Schritt ist dies zunächst mit der „Vereinsförderung“ sowie der Förderung „Sportverein und Kita“ möglich. Alle weiteren Förderungen aus der LSB-Förderrichtlinie werden schrittweise folgen. Das bisherige Portal Verminet, über das die Abgabe der Bestandmeldung in der Vergangenheit möglich war, ist ab sofort nicht mehr zugänglich.

Um das neue Portal Verminext nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig, deren Ablauf der Landessportbund in einem Schreiben, das am 1.November an alle Vereine und Verbände versandt wird, Schritt für Schritt erläutert. Die Registrierung muss bis zum 21.11.2022 abgeschlossen werden. Anschließend haben alle Vereine für die diesjährige Mitgliedermeldung vom 01.12.2022 bis 15.01.2023 Zeit.

Foto: shutterstock

Zu Verminext

Weitere Informationen zu Verminext