Brandenburger Vereine, die Flüchtlinge betreuen, müssen keine steuerlichen Auswirkungen befürchten

21.11.2015

Potsdam – Infolge der in unserer Gesellschaft gelebten Willkommenskultur engagieren sich derzeit viele gemeinnützige Vereine. Gelegentlich wirft das steuerliche Fragen auf. „Vereine“, das stellte heute Finanzminister Christian Görke in Potsdam klar, „die Flüchtlinge unter Verzicht auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen als Mitglieder oder Gäste aufnehmen, um zum Beispiel im Verein Sport treiben zu können, brauchen keine negativen steuerlichen Folgen befürchten.“

Derzeit werden zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die Möglichkeiten erörtert, eventuelle negative Folgewirkungen auf die Gemeinnützigkeit der Vereine zu vermeiden. Darauf wies Finanzminister Görke ebenfalls hin: „Unsere Aktivitäten sind darauf gerichtet, den Vereinen in Brandenburg schnell und unbürokratisch zu helfen, in deren Satzungen die Beitragsfreiheit nicht festgeschrieben ist. Diese Satzungsergänzung kann auch bei nächster Gelegenheit in einer Mitgliederversammlung getroffen werden.“

Bund und Länder sind sich einig, dass die Beitragsfreiheit für Flüchtlinge keine negativen Auswirkungen für die Vereine haben soll. Diskutiert wird derzeit lediglich, ob es hierzu einer gesonderten Verwaltungsregelung bedarf, oder ob die derzeitige Rechtslage bereits völlig ausreichend ist, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten.

Die Landesregierung Brandenburg vertritt die Auffassung, dass eine Beitragsbefreiung für Flüchtlinge schon nach geltendem Recht für die Gemeinnützigkeit von Vereinen unproblematisch ist.